Neue Förderrunde für Obstbäume
Artikel vom17.11.2023
Sichern Sie sich Ihren kostenlosen Obstbaum für 2024
Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten ihr passendes Zuhause finden. Streuobstwiesen sind nicht nur wertvoll für die Artenvielfalt, sie liefern auch gesundes und regionales Obst. Mit über 2.000 Obstsorten bewahren sie einen reichhaltigen Schatz voller geschmacklicher und gesunder Vielfalt.
In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände in Bayern leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern.
Im Rahmen des Streuobstpaktes fördern die Ämter für Ländliche Entwicklung den Erwerb von Obstbäumen, hiervon können auch Sie als Privatperson profitieren. Im Jahreszeitraum 2022/23 hat bereits eine Förderrunde stattgefunden, auch im Jahr 2024 möchte sich der Markt Cadolzburg beteiligen.
Senden Sie den Bestellschein (PDF-Dokument, 448,45 KB, 17.11.2023) ausgefüllt und unterschrieben im Zeitraum vom 02.12.2023 bis 15.01.2024 an das Bauamt des Markts Cadolzburg, Ansprechpartnerin ist Frau Gloria Islam (gloria.islam(@)cadolzburg.de; Telefon: Telefonnummer: 09103/509-39).
Zur Verfügung stehen Kernobst (Apfel und Birne), Steinobst (Pflaume und Kirsche) sowie Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling und Elsbeere. Gerne können Wünsche zu den Eigenschaften (Reifezeit, Geschmack, Verwendungszweck) berücksichtigt werden. Anschließend beantragt der Markt Cadolzburg die Fördermittel und bestellt für alle Interessierten gesammelt die Obstbäume bei einer lokalen Baumschule. Die Pflanzen werden voraussichtlich im März/April zum Baubetriebshof geliefert und können dort von Ihnen abgeholt werden. Mit den erhaltenen Fördermitteln begleichen wir die Rechnung bei der Baumschule.
Abholung der Bäume vom Baubetriebshof, Pflanzung und der evtl. Erwerb von Wuchshilfen erfolgen durch den Besteller.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Hasel und folgende Apfelarten: Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette sowie folgende Birnensorten: Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja. Weiterhin schließt die Förderung Bäume für Erwerbsanlagen aus. Auch Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind und Bäume, deren Erwerb bereits über andere Förderprogramme gefördert werden, sind nicht förderfähig.
Die Verfügbarkeit der Baumsorten gilt unter Vorbehalt des Bestands bei der zu beauftragenden Baumschule. Beratung zum geeigneten Standort, zur Pflanzung, Pflege und zum richtigen Schnitt der Obstbäume gibt es z.B. bei der Kreisfachberatung an den Landratsämtern, im Gartenbauverein und unter folgendem Link:
https://www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!