++ Update vom 01.09.2025 - Aufhebung des Abkochgebots ++
Das Gesundheitsamt hat die Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung überprüft und gibt Entwarnung: Das Abkochgebot für das Trinkwasser ist ab sofort aufgehoben.
Das Wasser kann wieder uneingeschränkt für den Verzehr und die Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.
Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Geduld und ihr Verständnis während der vergangenen Tage.
Hinweis zur laufenden Maßnahme:
Zur Sicherung der Wasserqualität wird das Trinkwassernetz weiterhin für einen Zeitraum von bis zu 3 Wochen gechlort. Dies kann dazu führen, dass das Wasser vorübergehend einen leichten Geruch oder Geschmack nach Chlor aufweist. Die Chlorung erfolgt in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
✅ FAQs zur aktuellen Situation
1. Muss ich mein Trinkwasser weiterhin abkochen?
Nein, das Abkochgebot ist aufgehoben. Das Wasser kann wieder direkt zum Trinken und zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.
2. Ist das Wasser trotz Chlorung gesundheitlich unbedenklich?
Ja. Die eingesetzte Chlorung entspricht den Vorgaben des Gesundheitsamts und liegt innerhalb der zulässigen Grenzwerte. Es kann vorübergehend zu einem leichten Geruch oder Geschmack nach Chlor kommen.
3. Was sollte ich beim ersten Gebrauch nach Aufhebung des Abkochgebots beachten?
Wir empfehlen, das Wasser einige Minuten laufen zu lassen, bevor Sie es zum Trinken oder Kochen verwenden. So wird eventuell noch in den Hausleitungen stehendes Wasser ausgespült, das z. B. stärker gechlort oder länger in den Leitungen gestanden haben könnte
4. Warum wird noch gechlort, obwohl das Abkochgebot aufgehoben wurde?
Die Chlorung dient der zusätzlichen Absicherung der Trinkwasserqualität in der Nachsorgephase und wird voraussichtlich noch bis zu 3 Wochen andauern.
5. Warum schmeckt das Wasser auch in Bereichen nach Chlor, die nicht direkt betroffen waren?
Das mobile Chlorungsgerät konnte aus technischen Gründen nur an einem zentralen Punkt im Versorgungsnetz installiert werden. Von dort aus gelangt das gechlorte Wasser zunächst in mehrere Leitungsbereiche, bevor es sich verzweigt. Daher kann es auch in Gebieten, die nicht direkt betroffen waren, zu einem Chlorgeruch oder -geschmack kommen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die sichere Versorgung im gesamten Netz zu gewährleisten.
6. Was kann ich tun, wenn das Wasser dauerhaft stark nach Chlor schmeckt?
Sollte der Chlorgeschmack als unangenehm empfunden werden, hilft es, das Wasser in einem offenen Gefäß kurz stehen zu lassen. Das Chlor verflüchtigt sich dabei nach kurzer Zeit auf natürliche Weise. Auch Filtern oder Kochen kann den Geschmack reduzieren – allerdings ist das nicht notwendig aus gesundheitlichen Gründen.
++ Update vom 29.08.2025 ++
Wir konnten nun ein Labor beauftragen, das auch übers Wochenende weitere Probenentnahmen im Trinkwassernetz durchführen wird. So erhalten wir schnellstmöglich neue Erkenntnisse zur aktuellen Lage. Derzeit wurde, trotz laufender Maßnahmen, an einer Stelle ein positiver Wert gemessen. Das Abkochgebot bleibt daher, wie bereits bekannt gegeben, vorerst bestehen.
Zur weiteren Information stellen wir ein Merkblatt des Gesundheitsamtes online. Dieses enthält wichtige Hinweise zum festgestellten Keim sowie zu Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Wir bitten Sie, Ihre Nachbarinnen, Nachbarn und Bekannte über die aktuelle Situation zu informieren. So stellen wir gemeinsam sicher, dass möglichst alle Haushalte rechtzeitig und umfassend Bescheid wissen.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
++ Update vom 28.08.2025 um 12:00 Uhr Verlängerung des Abkochgebotes bis 01.09. ++
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt bleibt das Abkochgebot bis mindestens einschließlich Montag, den 01.09.2025 bestehen. Wir informieren an diesem Tag wieder über das weitere Vorgehen. Bitte kochen Sie das Trinkwasser weiterhin mindestens 3 Minuten sprudelnd ab.
Die aktuellen Kontrollen zeigen leider nach wie vor bakterielle Verunreinigungen in Teilen des Trinkwassernetzes. Die Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Gesundheit.
Wir stehen weiterhin in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und arbeiten mit Hochdruck an der vollständigen Wiederherstellung der Trinkwasserqualität. Die Sicherheit Ihrer Wasserversorgung hat für uns oberste Priorität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
FAQ zur Verlängerung des Abkochgebots
1. Warum bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen?
Bei den letzten Kontrolluntersuchungen wurden weiterhin bakterielle Verunreinigungen im Trinkwassernetz festgestellt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, muss das Wasser weiterhin abgekocht werden. Wir stehen in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und setzen alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung um.
2. Wie lange wird das Abkochgebot noch gelten?
Das Abkochgebot gilt aktuell bis einschließlich Montag, 01.09.2025.
Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, informieren wir Sie umgehend. Die endgültige Aufhebung erfolgt erst nach mehreren einwandfreien Proben und einer offiziellen Freigabe durch das Gesundheitsamt.
3. Wie erfahre ich, wenn das Abkochgebot aufgehoben wird?
Sobald die Trinkwasserqualität wieder vollständig hergestellt ist und das Gesundheitsamt die Freigabe erteilt, informieren wir umgehend über unsere Website, Social Media, die lokale Presse sowie Aushänge.
++ Update vom 27.08.2025, 16:00 Uhr: Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen. ++
Im Reinwasser von Teilbereichen der Wasserversorgungsanlagen des Versorgungsgebietes wurde im Zusammenhang mit der Baumaßnahme in der Markgraf-Alexander-Straße eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot angeordnet. Leider müssen wir mitteilen, dass sich nach erneuten Kontrollen weiterhin bakterielle Verunreinigungen in Teilen des Leitungsnetzes befinden (Stand: 27.08.2025, 16:00 Uhr).
Das bedeutet: Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Bitte kochen Sie das Trinkwasser vor dem Verzehr, der Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen mindestens 3 Minuten sprudelnd ab. Wir stehen weiterhin in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und arbeiten mit Hochdruck an der vollständigen Wiederherstellung der Trinkwasserqualität. Die Sicherheit Ihrer Wasserversorgung hat für uns oberste Priorität.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
✅ FAQ zur Verlängerung des Abkochgebots
1.Warum bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen?
Bei den letzten Kontrolluntersuchungen wurden weiterhin bakterielle Verunreinigungen im Trinkwassernetz festgestellt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, muss das Wasser weiterhin abgekocht werden. Wir stehen in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und setzen alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung um.
2. Wie lange wird das Abkochgebot noch gelten?
Leider lässt sich das aktuell nicht genau sagen. Die Maßnahme bleibt bestehen, bis mehrere einwandfreie Proben über aufeinanderfolgende Tage hinweg vorliegen und das Gesundheitsamt offiziell Entwarnung gibt.
3. Wie erfahre ich, wenn das Abkochgebot aufgehoben wird?
Sobald die Trinkwasserqualität wieder vollständig hergestellt ist und das Gesundheitsamt die Freigabe erteilt, informieren wir umgehend über unsere Website, Social Media, die lokale Presse sowie Aushänge.
Betroffenes Gebiet: Hochzone Ortsteil Cadolzburg
Allgemeine Informationen zum Abkochgebot in Cadolzburg
Die Maßnahmen wurden nach Vorliegen der Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchung umgehend zwischen dem Betreiber Ihrer Wasserversorgungsanlage und der Gesundheitsbehörde abgestimmt. Die Abkochanordnung gilt vorsorglich für den Ortsteil Cadolzburg in der Hochzone bis mehrere Kontrolluntersuchungen zeigen, dass das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Die Beprobung des Trinkwassers erfolgt täglich. Die Beprobung am Freitag, den 22.08.2025 zeigt kein Bakterienwachstum. Die Ergebnisse der nächsten Tage werden auf unserer Homepage, in Facebook und auf Instagram veröffentlicht.
Die aktuell stattfindende Chlorierung von Trinkwasser ist eine vorübergehende Maßnahme, die nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vier Wochen lang durchgeführt werden muss. Eine gesundheitliche Gefährdung durch die Chlorierung ist nicht gegeben.
Bei entsprechender negativer bakterieller Beprobung und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wird die Abkochregel eingestellt werden. Sobald das Gesundheitsamt Entwarnung gibt, werden wir sofort informieren – über Website, Aushänge, Presse und Social Media.
Wir bitten die Bevölkerung, das Wasser für folgende Zwecke mindestens 3 Minuten lang sprudelnd kochen zu lassen, um die Keime effektiv abzutöten:
- zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken (Saftschorlen, Tee, etc.)
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen und Kranke
zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst - zum Zähneputzen und zur Mundpflege
- für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung, etc.)
- zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
- zum Abspülen von Hand, von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel ohne kochen, braten und garen zubereitet oder aufbewahrt werden (Salat, Nachspeisen etc.)
Zu Reinigungszwecken, für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig. Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden etc.) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangen kann.
Chlorung des Trinkwassernetzes
Im Rahmen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) chloren wir derzeit das Trinkwassernetz mit Natriumhypochlorit in der Hochzone.
Dies erfolgt auf Anordnung und in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, um eventuell vorhandene Keime zuverlässig abzutöten.
Das Verfahren ist ein in der Trinkwasserversorgung bewährtes und sicheres Desinfektionsmittel.
Die eingesetzte Dosierung ist so gewählt, dass die Wirkung gegen Keime gewährleistet ist, gleichzeitig aber keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen entstehen.
Was bedeutet das für Sie?
- Das Wasser kann vorübergehend einen leichten Chlorgeruch oder -geschmack aufweisen. (auch in der Niederzone kann ggf. Chlor ankommen!)
- Eine gesundheitliche Gefährdung besteht dadurch nicht.
- Die Chlorung ist eine zeitlich befristete Vorsorgemaßnahme nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann, haben dafür bereits Maßnahmen ergriffen und bitten so lange für Ihr Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale (09103 / 7901-0), Frau Schledorn (-47) oder Frau Gold (-37).
FAQs zum Abkochgebot:
1. Seit wann besteht die Verunreinigung?
Die Verunreinigung wurde im Rahmen der Baumaßnahme in der Markgraf-Alexander-Straße festgestellt. Nach Vorlage der Ergebnisse, haben wir gemeinsam mit dem Gesundheitsamt sofort die notwendigen Schritte eingeleitet.
2. Wann ist das Wasser wieder unbedenklich?
Die Abkochanordnung gilt vorsorglich für den Ortsteil Cadolzburg in der Hochzone bis mehrere Kontrolluntersuchungen zeigen, dass das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Die Beprobung des Trinkwassers erfolgt täglich. Die Beprobung am Freitag, den 22.08.2025 zeigt kein Bakterienwachstum. Die Ergebnisse der nächsten Tage werden auf unserer Homepage, in Facebook und auf Instagram veröffentlicht.
Die aktuell stattfindende Chlorierung von Trinkwasser ist eine vorübergehende Maßnahme, die nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vier Wochen lang durchgeführt werden muss. Eine gesundheitliche Gefährdung durch die Chlorierung ist nicht gegeben.
Bei entsprechender negativer bakterieller Beprobung und Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wird die Abkochregel eingestellt werden. Sobald das Gesundheitsamt Entwarnung gibt, werden wir sofort informieren – über Website, Aushänge, Presse und Social Media.
3. Was sind das für Keime?
Es handelt sich um mikrobiologische Keime, wie sie auch in der Natur vorkommen können. Für gesunde Menschen sind sie in dieser Konzentration normalerweise nicht gefährlich. Da Trinkwasser aber besonders hohe Qualitätsstandards erfüllen muss, wurde vorsorglich ein Abkochgebot ausgesprochen.
4. Wie gefährlich ist das?
Das Risiko ist gering. Die Belastung ist vergleichbar mit Situationen aus dem Alltag – z. B. wenn man in einem See badet oder ungewaschenes Obst isst.
Die Vorsichtsmaßnahmen gelten insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, ältere Menschen und Kranke. Durch 3 Minuten sprudelndes Abkochen werden die Keime zuverlässig abgetötet.
Für Haustiere gilt dasselbe wie beim Menschen: Gesunde Tiere sind in der Regel nicht betroffen, aber kranke oder geschwächte Tiere können durchaus darunter leiden.
5. Was darf ich mit Leitungswasser noch machen?
- Abkochen nötig für: Trinken, Speisen & Getränke zubereiten, Zähneputzen, Wundversorgung, Waschen von Obst/Salat, Eiswürfel machen.
- Kein Abkochen nötig für: Duschen, Baden, Waschen, Toilettenspülung, Putzen, Versorgung von Haustieren & Vieh.
- Wichtig: Beim Duschen & Baden kein Wasser schlucken und darauf achten, dass es nicht auf offene Wunden gelangt.
- Eiswürfel können bedenkenlos hergestellt werden.
- Beim Abkochen werden Speisen in der Regel auf 100 °C erhitzt, wodurch die Bakterien zuverlässig abgetötet werden.
6. Welche Gebiete sind betroffen?
Bisher sind nur Teilbereiche betroffen:
- ca. 100 m in der Markgraf-Alexander-Straße
- ca. 50 m in der Hochstraße
Das Abkochgebot gilt vorsorglich für den Ortsteil Cadolzburg in der Hochzone bis die Laborwerte wieder unbedenklich sind.
7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Spülmaßnahmen im Leitungsnetz
- Mobile Chloranlage zur Desinfektion
- Enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fürth
- Ziel: die Einschränkungen so schnell wie möglich aufheben
8. Warum bleibt das Abkochgebot weiterhin bestehen?
Bei den letzten Kontrolluntersuchungen wurden weiterhin bakterielle Verunreinigungen im Trinkwassernetz festgestellt. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, muss das Wasser weiterhin abgekocht werden. Wir stehen in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt und setzen alle notwendigen Maßnahmen zur Behebung um.
9. Wie lange wird das Abkochgebot noch gelten?
Leider lässt sich das aktuell nicht genau sagen. Die Maßnahme bleibt bestehen, bis mehrere einwandfreie Proben über aufeinanderfolgende Tage hinweg vorliegen und das Gesundheitsamt offiziell Entwarnung gibt.
10. Wie erfahre ich, wenn das Abkochgebot aufgehoben wird?
Sobald die Trinkwasserqualität wieder vollständig hergestellt ist und das Gesundheitsamt die Freigabe erteilt, informieren wir umgehend über unsere Website, Social Media, die lokale Presse sowie Aushänge.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Gemeindewerke Cadolzburg zur Verfügung:
Tel.: 09103 / 7901-0 /-47 /-37




