Information zur aktuellen Trinkwassersituation
Bitte noch etwas Geduld…
In den vergangenen Wochen haben uns viele Rückmeldungen erreicht – verständliche, offene und oft sehr persönliche Reaktionen auf die anhaltenden Einschränkungen durch die Chlorung und das vorübergehende Abkochgebot. Wir wissen, wie sehr diese Situation viele Haushalte belastet hat und bedanken uns für die konstruktiven Hinweise, die Sorgen und die Geduld, die uns entgegengebracht wurden. Gleichzeitig möchten wir umfassend und transparent erläutern, wie der aktuelle Sachstand ist, welche Schritte bereits erfolgt sind und welche Maßnahmen weiterhin notwendig bleiben.
Ursache der Verunreinigung – was wir wissen und was nicht abschließend klärbar ist
Die Untersuchungen zur Ursache der mikrobiologischen Auffälligkeiten laufen weiterhin. Dabei sind wir an strenge fachliche und rechtliche Vorgaben gebunden und dürfen ausschließlich gesicherte Ergebnisse kommunizieren.
Aus heutiger Sicht gilt:
Eine abschließende Klärung der Verkeimungsursache wird voraussichtlich nicht möglich sein. In komplexen, über Jahrzehnte gewachsenen Trinkwassernetzen lässt sich im Nachhinein nur selten eindeutig feststellen, wann, wo und auf welche Weise Keime eingetragen wurden.
Es gibt Hinweise darauf, dass ein zeitlicher Zusammenhang mit einer Baumaßnahme bestehen könnte. Dies ist jedoch kein Beweis, sondern ein naheliegender, aber nicht eindeutig belegbarer Zusammenhang.
Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, zertifizierten Laboren und einem spezialisierten Ingenieurbüro arbeiten wir weiterhin an der Aufarbeitung – soweit dies retrospektiv überhaupt möglich ist.
Warum die Information der Öffentlichkeit erst nach Vorliegen gesicherter Laborbefunde erfolgte
Sobald in den routinemäßigen Kontrollproben Auffälligkeiten festgestellt wurden, haben wir unmittelbar die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet, das Gesundheitsamt informiert und eng mit den Fachstellen zusammengearbeitet.
Eine frühere Information der Bevölkerung wäre fachlich wie rechtlich nicht zulässig gewesen, da ohne bestätigte Laborbefunde lediglich Vermutungen hätten kommuniziert werden können. Wir dürfen und werden niemals spekulieren, sondern ausschließlich auf Basis gesicherter Daten handeln.
Warum trotz keimfreier Proben weiterhin gechlort werden muss
Die anhaltende Chlorung ist eine ausdrückliche behördliche Auflage des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz. Sie ist nicht freiwillig und nicht verhandelbar.
Die Chlorung darf erst aufgehoben werden, wenn:
- mehrere aufeinanderfolgende Probenserien vollständig unauffällig sind,
- das gesamte Leitungsnetz wieder als stabil mikrobiologisch sicher bewertet werden kann.
In einem großen, gewachsenen Leitungsnetz wie dem unseren dauert dieser Prozess länger als in neu errichteten Teilnetzen. Wichtig ist zudem, dass nicht jede einzelne Stelle des Netzes beprobt werden kann. Fachlich wird daher mit Erfahrungswerten gearbeitet, um sicherzustellen, dass die Keimfreiheit nach menschlichem Ermessen alle Leitungsbereiche und Hausverteilungen umfasst.
Hinzu kommt:
Auch der Ausstieg aus der Chlorung ist für Betrieb, Labore und Personal äußerst ressourcenintensiv. Nach Abschaltung des Chlors müssen engmaschige Untersuchungen durchgeführt werden. Sollte dabei eine bisher verdeckte Verkeimung erkennbar werden, müsste unmittelbar erneut gechlort werden.
Gerade über die Weihnachtsfeiertage wäre das organisatorisch und personell kaum sicherzustellen – insbesondere mit Blick auf externe Laborkapazitäten.
Deshalb wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein geordneter Ausstiegszeitpunkt im Januar 2026 festgelegt.
Geruch, Geschmack und Belastungen im Alltag
Der eingesetzte Chlorgehalt liegt jederzeit deutlich unterhalb der gesundheitlich zulässigen Werte. Dennoch empfinden viele Menschen den Geruch oder Geschmack – insbesondere bei warmem Wasser – als unangenehm.
Fachbehörden empfehlen daher:
- das Wasser kurz ablaufen zu lassen, bis es kühl ist,
- beim Duschen gut zu lüften,
- bei Bedarf haushaltsübliche Filter zu verwenden (als Komfortmaßnahme).
Eine gesundheitliche Notwendigkeit für solche Filter besteht nicht.
Wasserpreise und Gebührenrecht – warum keine Rückerstattungen möglich sind
Die Wassergebühren folgen strikt dem gesetzlichen Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet:
- Sie basieren ausschließlich auf den tatsächlichen Kosten der Trinkwasserversorgung.
- Weder Gewinne noch defizitäre Überschüsse sind zulässig.
- Ereignisse wie eine Chlorung oder ein Abkochgebot verändern die Gebühren nicht.
Wichtig ist:
Trinkwasser mit einer zulässigen Chlorung gilt rechtlich nicht als Qualitätsminderung.
Eine Rückerstattung wäre daher nicht nur unzulässig, sondern würde bei der staatlichen Prüfung scheitern. Die Gemeinde dürfte selbst dann nichts erstatten, wenn sie dies wollte.
Flaschenwasser, Filter, Ersatzkosten – rechtlich nicht erstattungsfähig
Während des Abkochgebots blieb das Wasser grundsätzlich nutzbar, wenn auch mit Vorsichtsmaßnahmen. Solange keine Gesundheitsgefahr besteht, sieht die Gesetzgebung keine Möglichkeit vor, Kosten für Flaschenwasser, Filter oder vergleichbare Maßnahmen zu erstatten.
Diese Vorgaben sind eindeutig und bindend – Werkleitung, Gemeinderat und Bürgermeisterin dürfen davon nicht abweichen.
Welche Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Trinkwasserqualität laufen bereits?
Wir setzen ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, um die Versorgung dauerhaft abzusichern und das Netz technisch weiterzuentwickeln. Dazu gehören:
- großflächige Netzspülungen im gesamten Gemeindegebiet,
- Sicherung, Sanierung und Überprüfung von Schächten und Übergabestellen,
- ein erweiterter und über die Feiertage angepasster Probenplan,
- Optimierungen der Netzführung zur Reduzierung von Stagnationsbereichen,
- eine enge Abstimmung mit dem Gesundheitsamt zu jedem Schritt.
Ein besonders wichtiger Baustein ist die mathematisch-hydraulische Netzberechnung.
Diese Fachanalyse ermöglicht u. a.:
- eine präzise Bewertung der Strömungsverhältnisse,
- das Erkennen potenzieller Stagnationszonen,
- eine optimierte Betriebsweise des bestehenden Netzes,
- eine mittel- und langfristige Strategie für Sanierung und Modernisierung,
- eine erhebliche Steigerung der Investitionssicherheit.
Die Ergebnisse fließen unmittelbar in die zukünftige Planung unserer Wasserinfrastruktur ein.
Zusammengefasst: Antworten auf die wichtigsten Bürgerfragen
- Wie ist die Ursache entstanden?
Eine zweifelsfreie Klärung ist nicht möglich. Hinweise deuten auf einen zeitlichen Zusammenhang mit einer Baumaßnahme. - Warum wurde nicht früher informiert?
Weil erst gesicherte Laborbefunde vorlagen – Spekulationen wären unzulässig gewesen. - Warum so hohe Gebühren trotz Chlorung?
Weil Gebühren ausschließlich kostenbasiert sind – kurzfristige Qualitätsereignisse haben keinen Einfluss. - Gibt es Erstattungen für Flaschenwasser oder Filter?
Nein, gesetzlich ausgeschlossen. - Welche Maßnahmen werden umgesetzt?
Ein breit angelegtes Sicherungs- und Optimierungspaket inklusive hydraulischer Netzberechnung.
Abschließende Worte
Wir wissen, dass diese Situation für viele von Ihnen belastend ist. Ihre Sorgen und Ihr Unmut sind nachvollziehbar. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben konsequent einzuhalten und die Trinkwassersicherheit an oberste Stelle zu setzen.
Die Gemeindewerke, das Gesundheitsamt und alle beteiligten Fachstellen arbeiten mit Hochdruck daran, die Versorgung so schnell wie möglich wieder in einen vollständig normalen Betrieb zu überführen.
Für persönliche Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
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