Wer in dieser Woche die Social-Media-Seiten und Websites der Kommunen verfolgt, liest überall Ähnliches: Winterliche Witterungsverhältnisse mit starkem Schneefall stellen aktuell viele Städte und Gemeinden – und damit auch viele Bürgerinnen und Bürger – vor besondere Herausforderungen.
Neben den sonstigen laufenden Aufgaben stemmt auch unser Betriebshof die aktuelle Lage mit einem vergleichsweise kleinen Team von rund 15 Mitarbeitenden, die seit den frühen Morgenstunden und nahezu rund um die Uhr im Einsatz sind.
Der Winterdienst erfolgt nach einem festgelegten Einsatzkonzept und wird jeweils durch den zuständigen Einsatzleiter koordiniert. Dieser legt – abhängig von Wetterlage, Schneemengen, Verkehrssituation und verfügbaren Kapazitäten – die Prioritäten für die Räum- und Streueinsätze fest. Ziel ist es dabei stets, die Verkehrssicherheit insgesamt bestmöglich zu gewährleisten.
Priorisiert geräumt werden insbesondere:
- verkehrswichtige Haupt- und Durchgangsstraßen,
- Gefahrenstellen (z. B. Steigungen, Kreuzungen und Kurvenbereiche),
- Zufahrten für Rettungsdienste und Feuerwehr,
- Bereiche mit besonderer Bedeutung für den öffentlichen Verkehr (z. B. Schulwege und Bushaltestellen),
- öffentliche Einrichtungen sowie stark frequentierte Verkehrsflächen.
Erst wenn diese priorisierten Bereiche abgearbeitet sind und entsprechende Kapazitäten frei werden, können nachrangig Nebenstraßen und weniger stark frequentierte Bereiche berücksichtigt werden. Ein flächendeckendes und zeitgleiches Räumen aller Straßen, Gehwege und Ortsteile ist unter den aktuellen Bedingungen leider nicht möglich. Auch andere Kommunen sind derzeit gezwungen, in gleicher Weise zu priorisieren.
Aufgrund der Dringlichkeit der Einsätze, der begrenzten Personal- und Fahrzeugkapazitäten sowie der technischen Rahmenbedingungen kann bei der maschinellen Räumung nicht in jedem Fall vermieden werden, dass Schnee auf Gehwege, Einfahrten oder angrenzende Flächen verbracht wird. Dies geschieht nicht aus mangelnder Rücksichtnahme, sondern ist der aktuellen Einsatzlage geschuldet und rechtlich zulässig. Eine individuelle Feinsteuerung der Räumung ist unter diesen Umständen nicht realisierbar. Der gemeindliche Winterdienst dient in erster Linie der Gefahrenabwehr und der Sicherstellung der Befahrbarkeit der Straßen.
Wir möchten außerdem daran erinnern, dass das Schippen von Gehwegen Anliegerpflicht ist – auch vor dem eigenen Anwesen, bei Firmen sowie an Bushaltestellen, die sich vor dem Grundstück befinden.
Unsere Mitarbeitenden arbeiten an der Belastungsgrenze und geben ihr Bestes, um die Situation Schritt für Schritt zu verbessern. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich.
Gleichzeitig bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Geduld, Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Bei solchen Wetterlagen können wir die Situation nur gemeinsam bewältigen.
Markt Cadolzburg



