Sondersitzung zur Generalentwässerungsplanung: Was wurde beraten und wie geht es weiter?
Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sondersitzung am 14. September 2026 mit der Generalentwässerungsplanung (GEP), der wasserrechtlichen Situation und der zukünftigen Entwicklung der Wasser- und Entwässerungsinfrastruktur beschäftigt. Der Grundsatzbeschluss mit seinen 16 Beschlusspunkten wurde vom Marktgemeinderat einstimmig gefasst.
Warum besteht Handlungsbedarf?
Die aktuelle Generalentwässerungsplanung zeigt: Die Abwasserinfrastruktur funktioniert, stößt aber in Teilen an ihre Belastungsgrenzen. Der Markt Cadolzburg beschäftigt sich bereits seit 2009 mit der Fortschreibung und Weiterentwicklung seiner Entwässerungsplanung.
Trotz verschiedener Planungen, wasserrechtlicher Verfahren und umgesetzter Maßnahmen konnte bislang keine dauerhaft tragfähige und abschließend genehmigungsfähige Grundlage geschaffen werden.
Hinzu kommt ein konkreter zeitlicher Handlungsbedarf: Wasserrechte sind teilweise bereits ausgelaufen beziehungsweise laufen aus. Der verlängerte wasserrechtliche Sanierungsbescheid, auf dessen Grundlage die derzeitige Situation wasserrechtlich überbrückt wird, endet im Dezember 2026. Über eine weitere Verlängerung entscheidet nicht der Markt Cadolzburg, sondern die zuständige Wasserwirtschaftsverwaltung.
Was zeigt die aktuelle GEP?
Der Handlungsbedarf besteht bereits im heutigen Bestand – unabhängig von neuen Baugebieten oder weiterer Nachverdichtung.
Für die sogenannte Entlastungsfracht, sprich die Menge an Schmutzstoffen, die bei starken Regenfällen über Entlastungsanlagen aus der Kanalisation in ein Gewässer gelangen kann, sind derzeit jährlich 25.532 Kilogramm zulässig. Für den Bestand werden
32.817 Kilogramm pro Jahr berechnet. Die zulässige Menge wird damit rechnerisch um 7.285 Kilogramm überschritten. Deshalb ist eine Anpassung der Mischwasserbehandlung erforderlich.
Geprüft werden unter anderem:
- eine höhere Überleitungsmenge zur Kläranlage Fürth,
- zusätzliches Rückhaltevolumen,
- Anpassungen an Pumpwerken und gegebenenfalls Druckleitungen.
Eine höhere Überleitungsmenge erfordert zudem die Abstimmung mit der Stadtentwässerung Fürth.
Was hat das mit „Cadolzburg 2040“ und der Schwammstadt zu tun?
Hier ist eine klare Unterscheidung wichtig: Ausgangspunkt und unmittelbarer Handlungsbedarf sind die Generalentwässerungsplanung und die wasserrechtliche Situation. Die Überlegung einer wassersensiblen Ortsentwicklung setzt an einer anderen Stelle an: Wenn der Markt künftig ohnehin Straßen, Plätze, Gebäude oder andere öffentliche Flächen saniert oder neu baut, soll jeweils geprüft werden, ob Regenwasser sinnvoll zurückgehalten, gespeichert, genutzt oder versickert werden kann.
Die wassersensible Ortsentwicklung ist kein Ersatz für die notwendige Sanierung der Entwässerungsinfrastruktur, sondern eine ergänzende Strategie.
Es geht ausdrücklich nicht darum, jetzt den gesamten Markt umzubauen. Bestehende und funktionierende Anlagen sollen nicht allein deshalb ersetzt werden. Der Grundsatz des vorgelegten Konzeptes lautet vielmehr: „Nicht früher bauen – sondern besser bauen, wenn ohnehin gebaut wird.“
Damit sollen notwendige Investitionen in Kanalisation und Infrastruktur dort, wo es technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, mit Maßnahmen verbunden werden, die den örtlichen Wasserhaushalt verbessern, Regenwasser sinnvoll bewirtschaften und das bestehende Entwässerungssystem möglichst zusätzlich entlasten.
Was wurde mit den 16 Beschlusspunkten entschieden?
Die Beschlüsse legen die weitere Arbeits- und Planungsrichtung fest. Verwaltung und Gemeindewerke können die notwendigen Untersuchungen und Planungen fortführen und Entwässerung, Wasserrecht, Straßen- und Flächenplanung sowie Regenwassermanagement stärker aufeinander abstimmen.
Dabei gilt: Verkehrssicherung, Schadenabwehr sowie die Ver- und Entsorgungssicherheit haben Priorität. Weitere Maßnahmen sollen nach Risiko, Wirkung und Dringlichkeit bewertet werden. Auch Fördermöglichkeiten werden systematisch geprüft.
Was wurde ausdrücklich noch nicht beschlossen?
Die Grundsatzbeschlüsse sind keine pauschale Freigabe für alle vorgeschlagenen Maßnahmen und keine pauschale Freigabe von Investitionsmitteln.
Es wurde weder ein flächendeckender Umbau von Straßen und Plätzen noch die Umsetzung einzelner Kanalabschnitte oder konkreter Maßnahmen beschlossen. Auch konkrete Investitionsbeträge wurden nicht festgelegt.
Jede größere Maßnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten – einschließlich Kosten, Finanzierung, Fördermöglichkeiten sowie möglicher Auswirkungen auf Gebühren oder Beiträge.
Das Konzept selbst stellt ebenfalls klar, dass daraus keine automatischen Investitionspflichten entstehen. Konkrete Investitionen bleiben den jeweiligen Projekt- und Haushaltsentscheidungen vorbehalten.
Wie geht es weiter?
Zunächst wird die Generalentwässerungsplanung fachlich weiterbearbeitet. Die notwendigen technischen Maßnahmen werden konkretisiert und priorisiert. Parallel werden die wasserrechtlichen Fragen und die erforderlichen Abstimmungen, insbesondere zur Überleitung nach Fürth, fortgeführt.
Bei künftigen Bau- und Sanierungsprojekten sollen Bauamt und Gemeindewerke außerdem frühzeitig prüfen, ob Regenwasserrückhaltung und andere wassersensible Lösungen technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll integriert werden können.
Damit werden heute die Grundlagen für eine sichere Wasser- und Abwasserinfrastruktur in Cadolzburg geschaffen – ohne bereits ein umfassendes Bauprogramm festzulegen.
Für fachlich relevante kommunale Vorhaben soll künftig ein standardisierter Wassersensibilitäts-Check eingesetzt werden. Damit wird frühzeitig dokumentiert, welche Möglichkeiten für Entsiegelung, Rückhalt, Nutzung, Versickerung, Stadtgrün und die Entlastung des Kanalnetzes bestehen.



