Neues Bayerisches Ladenschlussgesetz
Neues Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG)
Das neue Bayerische Ladenschlussgesetz ist bereits am 1. August 2025 in Kraft getreten. Damit wurde das bislang auch in Bayern geltende Ladenschlussgesetz des Bundes abgelöst.
Die aktuelle Regelung der Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr bleibt dabei bestehen. Neu sind jedoch insbesondere zusätzliche und flexiblere Ausnahmemöglichkeiten für den Handel und die Kommunen.
Die Möglichkeiten der langen Einkaufsnächte ergeben sich unmittelbar aus Art. 7 BayLadSchlG. Besonders relevant ist: Die vier individuellen Abende stehen einem Betrieb kraft Gesetzes zur Verfügung; hierfür muss der Markt Cadolzburg keine eigene Rechtsverordnung beschließen.
Neuerungen im BayLadSchlG: Verkaufsabende
- Zusätzlich gibt es die Möglichkeit bis zu vier individuelle Verkaufsabende mit einer Öffnungszeit bis 24 Uhr pro Betrieb und Jahr durchzuführen. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Der Abend muss lediglich mindestens 14 Tage im Voraus beim Ordnungsamt Cadolzburg angezeigt werden. Anzugeben sind Tag der Öffnung und die Uhrzeit der Öffnung.
Damit können Händler beispielsweise einen eigenen Kundenabend, eine Weihnachtsaktion, ein Jubiläum oder eine besondere Verkaufsaktion durchführen, ohne dass zunächst der Marktgemeinderat einen gemeindeweiten Termin festlegen muss.
Wichtig: Das gilt nur für Werktage, also nicht für Sonntage. Außerdem nimmt das Gesetz bestimmte Tage ausdrücklich aus, etwa Heiligabend, Silvester, Karsamstag oder den Tag vor Totensonntag.
- Außerdem neu ist: Es sind nun bis zu acht Verkaufsabende im Gemeindegebiet von Montag bis Samstag bis 24 Uhr möglich. Diese müssen wir allerdings als Gemeinde in einer Verordnung festlegen. Falls Sie also Interesse an der Durchführung von mehr als vier solcher Veranstaltungen im Jahr haben (die auch ohne Verordnung oder Genehmigung durchgeführt werden können), melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die vorgesehenen Tage entsprechend berücksichtigen können.
Was gilt für verkaufsoffene Sonntage?
Es dürfen höchstens vier Sonn- oder Feiertage pro Jahr freigegeben werden. Dafür muss weiterhin ein besonderer Anlass bestehen, beispielsweise ein Markt, eine Messe, ein größeres kulturelles, traditionelles oder vergleichbares Ereignis mit erheblicher Besucherzahl.
Liegen die Verkaufsstellen räumlich und zeitlich unmittelbar bei der Veranstaltung und widerspricht ihre Öffnung nicht offensichtlich dem Charakter der Veranstaltung, wird der notwendige Zusammenhang zwischen Veranstaltung und Ladenöffnung vermutet. Die Öffnung darf maximal fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr umfassen.
Was bedeutet der im Marktgemeinderat gefasste Beschluss vom 21.09.2026 konkret für Cadolzburg für das Jahr 2026?
Mit der neuen Rechtsverordnung macht der Markt Cadolzburg gezielt von Art. 6 BayLadSchlG Gebrauch.
Verkaufsoffene Sonntage 2026:
- Sonntag, 27.09.2026 – Herbstmarkt: 13:00–18:00 Uhr
- Sonntag, 29.11.2026 – Adventsmarkt: 13:00–18:00 Uhr
Der 29. November 2026 liegt noch im November. Das ist rechtlich relevant, denn Art. 6 schließt ausdrücklich die Adventssonntage im Dezember von einer solchen Freigabe aus.
Dabei ist die Freigabe räumlich auf diejenigen Verkaufsstellen begrenzt, bei denen der notwendige Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung besteht. Genau deshalb können Kirchweih oder Frühjahrsmarkt am Höhbuck nicht ohne Weiteres für eine Öffnung von Geschäften an anderer Stelle im Ort herangezogen werden.
Herbst- und Adventsmarkt finden am und um den Marktplatz statt. Damit ist der räumliche Zusammenhang zu den Geschäften in diesem Bereich gegeben.
Wichtig: Beschäftigtenschutz bleibt bestehen
Die neuen Möglichkeiten bedeuten keine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Der Sonn- und Feiertagsschutz und der Arbeitnehmerschutz bleiben ausdrücklich Bestandteil des Gesetzes. Bei Sonntagsbeschäftigung gelten unter anderem Vorgaben zu Arbeitszeit und Freizeitausgleich; mindestens jeder dritte Sonntag muss bei entsprechender Sonntagsbeschäftigung beschäftigungsfrei bleiben.
Bei weiteren Fragen oder Auskünften melden Sie sich bitte bei uns - vielen Dank!
Ihr Ordnungsamt Cadolzburg
Tel. 09103 / 509-56, ordnungsamt(@)cadolzburg.de



