Der Markt Cadolzburg unterstützt private Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet bei der Aufwertung von Gebäuden, Gärten, Einfahrten und sonstigen Freiflächen. Ziel ist es, das Ortsbild zu verbessern, historische Elemente zu erhalten, Flächen zu entsiegeln und eine klimagerechte Gestaltung zu fördern. Durch die Förderung von Bund und Land soll für Bürgerinnen und Bürger ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, in die Aufwertung ihrer Grundstücke zu investieren.
Die Auszahlungen des Marktes für private Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes werden zu 60 Prozent durch Städtebaufördermittel von Bund und Land refinanziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Auszahlungen. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist zuletzt deutlich gestiegen.
Für das Haushaltsjahr 2026 wurden ursprünglich 50.000 Euro für die privaten Maßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde dieser Ansatz auf 20.000 Euro reduziert. Gleichzeitig liegen der Bauverwaltung derzeit Förderanträge mit einem vorgesehenen Gesamtfördervolumen von rund 65.000 Euro vor. Weitere Anträge können im Laufe des Jahres noch eingehen.
Aufgrund der gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsansatz reduzierten Mittel hat sich Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 21.09.2026 mit dem weiteren Umgang mit den bereits vorliegenden Förderanträgen befasst und eine transparente Vorgehensweise für die Bearbeitung festgelegt. Dabei wurden sowohl die verfügbaren Haushaltsmittel als auch die Ziele des Förderprogramms berücksichtigt.
Entscheidung über Förderanträge
So wurde mit Beschluss vom 21.09.2026 festgelegt, dass während der geltenden haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß § 28 KommHV-Doppik die bereits vorliegenden, sowie sämtliche bis einschließlich 31.12.2026 vollständig eingehenden Anträge auf Förderung privater Maßnahmen im Sanierungsgebiet nach Maßgabe der geltenden Förderrichtlinien geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bewilligt werden.
Auszahlung der Fördermittel
Der Markt Cadolzburg weist dabei darauf hin, dass die Auszahlung der Fördermittel entsprechend den jeweiligen Bewilligungsbescheiden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten erfolgt und kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht. Die tatsächlich zur Auszahlung kommende Fördersumme kann von den bewilligten Beträgen abweichen. Die endgültige Förderhöhe steht regelmäßig erst nach Umsetzung der Maßnahmen und Prüfung der erforderlichen Nachweise fest. Zudem können sich Auszahlungen aufgrund der jeweiligen Umsetzungszeiträume in das Folgejahr verschieben.



