Q&A Grundsteuerreform
Artikel vom07.06.2023
Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuer
Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Alle Informationen hierzu stellt das Bayerische Landesamt für Steuern hier (PDF) (PDF-Dokument, 110,39 KB, 07.06.2023) zur Verfügung.
Zusammen mit dem Steueramt des Marktes Cadolzburg wurde ein kurzes Q&A erstellt, um eventuellen Fragen zur Grundsteuerreform und deren Verlauf entgegenzukommen:
Allgemein: Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese gilt für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und wird auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Wie läuft die Grundsteuerreform ab?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mussten bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Sollten Sie dies nicht getan haben, erfolgt ab dem 15. Juni ein Erinnerungsschreiben. Aber Achtung: Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht. Bitte informieren Sie sich im Falle eines Eingangs des Schreibens hier über das weitere Vorgehen.
Nach Eingang der Grundsteuererklärungen stellt das Finanzamt zwei Bescheide, beruhend auf den neuen Bemessungsgrundlagen, aus. Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen an das Finanzamt zu verrichten. Erst die Gemeinden ermitteln auf Grundlage derer die jeweiligen Hebesätze und verschicken schließlich den Grundsteuerbescheid. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.
Wie wird die neue Grundsteuer eigentlich berechnet?
Wie die Grundsteuer berechnet wird, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen: https://www.grundsteuer.bayern.de/
Wie hoch ist der Hebesatz in Cadolzburg?
Frau Knudsen: Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Wird die Grundsteuer in Cadolzburg nun teurer?
Frau Knudsen: Auf die Frage „zahle ich künftig mehr Grundsteuer?“ können wir als Gemeinde keine pauschale Antwort geben. Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr Grundsteuer zu zahlen haben als bisher, aber auch Grundstückseigentümer, die künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Anhand der Berechnungsbeispiele auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern können Grundstückseigentümer selbst berechnen, mit wieviel Grundsteuer künftig zu rechnen ist.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Steueramt im Markt Cadolzburg:
Frau Knudsen
Telefonnummer: 09103 509-22
Faxnummer: 09103 509-10
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