Rathaus Aktuell: Markt Cadolzburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Cadolzburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dummy
Dummy
Online-Termine
Rathaus Aktuell

Q&A Grundsteuerreform

Artikel vom07.06.2023

Erinnerungsschreiben für die Abgabe der Grundsteuer

Mit Ablauf des 2. Mai 2023 endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Alle Informationen hierzu stellt das Bayerische Landesamt für Steuern hier (PDF) (PDF-Dokument, 110,39 KB, 07.06.2023) zur Verfügung.

Zusammen mit dem Steueramt des Marktes Cadolzburg wurde ein kurzes Q&A erstellt, um eventuellen Fragen zur Grundsteuerreform und deren Verlauf entgegenzukommen:

 

Allgemein: Was ändert sich bei der Grundsteuer?

Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer nach einer neuen Grundlage berechnet. Diese gilt für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und wird auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.

 

Wie läuft die Grundsteuerreform ab?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mussten bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Sollten Sie dies nicht getan haben, erfolgt ab dem 15. Juni ein Erinnerungsschreiben. Aber Achtung: Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht. Bitte informieren Sie sich im Falle eines Eingangs des Schreibens hier über das weitere Vorgehen.

Nach Eingang der Grundsteuererklärungen stellt das Finanzamt zwei Bescheide, beruhend auf den neuen Bemessungsgrundlagen, aus. Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen an das Finanzamt zu verrichten. Erst die Gemeinden ermitteln auf Grundlage derer die jeweiligen Hebesätze und verschicken schließlich den Grundsteuerbescheid. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.

 

Wie wird die neue Grundsteuer eigentlich berechnet?

Wie die Grundsteuer berechnet wird, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen: https://www.grundsteuer.bayern.de/

 

Wie hoch ist der Hebesatz in Cadolzburg?

Frau Knudsen: Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Wird die Grundsteuer in Cadolzburg nun teurer?

Frau Knudsen: Auf die Frage „zahle ich künftig mehr Grundsteuer?“ können wir als Gemeinde keine pauschale Antwort geben. Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr Grundsteuer zu zahlen haben als bisher, aber auch Grundstückseigentümer, die künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Anhand der Berechnungsbeispiele auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern können Grundstückseigentümer selbst berechnen, mit wieviel Grundsteuer künftig zu rechnen ist.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Steueramt im Markt Cadolzburg:

Frau Knudsen
Telefonnummer: 09103 509-22
Faxnummer: 09103 509-10
E-Mail schreiben