Wegfall des Kinderreisepasses
Artikel vom02.11.2023
Zum 1. Januar 2024 fällt der Kinderreisepass aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens weg.
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens ist es ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Der Kinderreisepass ist damit zum 01.01.2024 abgeschafft. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt sind, behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen
- Reisepass (Gebühr: 37,50 €)
oder
- Personalausweis (Gebühr: 22,80 €).
Diese Dokumente besitzen eine generelle Gültigkeit von 6 Jahren. Allerdings nur dann, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht stark verändert.
Besonders bei Säuglingen und Kleinkindern kann sich das Gesichtsbild so stark verändern, dass eine Identifikation des Kindes nicht mehr möglich ist. Dies erfordert dann eine vorzeitige Neuausstellung des Ausweises oder Passes um Zurückweisungen beim Grenzübertritt zu vermeiden.
Bitte beachten Sie die entsprechende Vorlaufzeit, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich ist. Ein Personalausweis ist, in der Regel innerhalb von 2 - 3 Wochen verfügbar. Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 4 – 6 Wochen.
Auskunft darüber, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf keine verbindlichen Empfehlungen diesbezüglich aussprechen.