Streuobstwiesen sind voller Leben. Sie zählen zu unseren artenreichsten heimischen Lebensräumen, in denen bis zu 5.000 Tier- und Pflanzenarten ihr passendes Zuhause finden. Obstbäume sind nicht nur wertvoll für die Artenvielfalt und liefern gesundes und regionales Obst, sie tragen außerdem durch ihr Laub zur Kühlung der Umgebung bei, spenden Schatten und verbessern die Luftqualität, indem sie CO₂ speichern und Sauerstoff produzieren.
In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände in Bayern leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung zusammen mit den Ämtern für Ländliche Entwicklung und vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern.
Hiervon können auch Sie als Privatperson oder Vereine profitieren und für Ihren Garten oder Ihr Grundstück einen oder mehrere Obstbäume bestellen – das Amt für Ländliche Entwicklung übernimmt die Kosten, der Markt Cadolzburg die Abwicklung,
Den Bestellschein können Sie hier downloaden oder persönlich im Bauamt in der Hindenburgstraße 14 abholen.
Senden Sie diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis 21. September 2026an das Bauamt des Marktes Cadolzburg, Ansprechpartnerin ist Frau Lisa Schardt (lisa.schardt(@)cadolzburg.de; Telefon: 09103/509-39).
Geben Sie in der Bestellung die konkrete Sorte oder Wünsche zu den Eigenschaften (Reifezeit, Geschmack, Verwendungszweck) an. Es sind ausschließlich Bäume der im Bestellschein angegebenen Sortenliste bestellbar. Sollte Ihre angegebene Sorte nicht verfügbar sein, wird eine Alternative mit vergleichbaren Eigenschaften durch die Baumschule ausgesucht.
Nach Bestellschluss beantragt der Markt Cadolzburg die Fördermittel und ordert für alle Interessierten gesammelt die Obstbäume bei einer lokalen Baumschule. Die Pflanzen werden voraussichtlich Anfang November zum Baubetriebshof geliefert und können dort abgeholt werden – genauer Ort und Zeit werden den Bestellenden rechtzeitig mitgeteilt. Die Abholung der Bäume, korrekte Pflanzung und der Erwerb von Wuchshilfen erfolgt durch den Bestellenden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar), Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind, Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird, sowie Baumpflanzungen im Wald.
Die Verfügbarkeit der Baumsorten gilt unter Vorbehalt des Bestands bei der beauftragten Baumschule. Beratung zum geeigneten Standort, zur Pflanzung, Pflege und zum richtigen Schnitt der Obstbäume gibt es z.B. bei der Kreisfachberatung an den Landratsämtern, im Gartenbauverein und unter folgendem Link: https://www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


