Gründung einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft "WBG Fürth Land"

Die Bürgermeister Herr Bernd Obst aus dem Markt Cadolzburg, Herr Johann Völkel aus dem Markt Roßtal sowie Herr Rolf Perlhofer, Geschäftsführer der WBG der Stadt Fürth haben gemeinsam die interkommunale Wohnungsbaugesellschaft „WBG Fürth Land“ am 21.02.2020 gegründet.
Auf Initiative der Stadt Fürth und der WBG Fürth erfolgten zunächst gemeinsame Gespräche in Arbeitskreisen gefolgt von Erläuterungen in diversen Stadt- bzw. Gemeinderatssitzungen. Seit dem 17.02.2020 liegen alle erforderlichen Gremiumsbeschlüsse vor. Potentiale sind vorhanden und das erste Projekt soll in Kürze angegangen werden.
Warum gründet man eine „WBG Fürth Land“
Die Versorgung der Bevölkerung im Landkreis Fürth / Umland Fürth mit zeitgemäßem, angemessenem und preislich akzeptablem Mietwohnraum gestaltet sich zunehmend schwieriger.
Die WBG Fürth und die Landkreiskommunen haben vor diesem Hintergrund Anfang des Jahres 2019 den Arbeitskreis „Gründung einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft“ ins Leben gerufen. Gemeinsam wurde hier die Tragfähigkeit der neu zu gründenden Gesellschaft zur Schaffung und Verwaltung von Wohnraum in den Landkreisen erörtert. Damit soll dem Mangel an günstigem Wohnraum im Landkreis begegnet werden.
Unter Einbeziehung der Expertise des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. wurde untersucht, inwieweit eine Neugründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft unter Berücksichtigung der kommunal (wirtschafts-) rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten für die Beteiligten vorteilhaft ist.
Weiterhin ergibt sich durch eine gemeinsame Gesellschaft eine bessere Koordination der Stadt-Umland-Entwicklung, insbesondere beim Bau von preisgünstigen Wohnungen.
Ziele einer WBG Fürth Land
Durch die Gründung der „WBG Fürth Land“ wurde ein leistungsstarker Träger für bezahlbaren und attraktiven Wohnraum im Landkreis geschaffen.
Es wird als notwendig angesehen, günstigen Wohnraum nicht nur im Stadtgebiet, sondern auch im Fürther Landkreis zu schaffen. Die Notwendigkeit der Schaffung von günstigem Wohnraum, insbesondere zur Miete, besteht nicht nur in den Ballungsräumen, sondern auch in den Landkreiskommunen.
Auch andere Projekte, wie bspw. Kindertageseinrichtungen, können durch die neue Gesellschaft bei optimaler Nutzung von Fördermitteln realisiert werden. Die jeweiligen Ziele der Gesellschafter können von der Einbringung und/oder der professionellen Verwaltung des Immobilienbestands der Kommunen bis hin zum Neubau auf vorhandenen Grundstücken reichen.
Synergien nutzen
Bei der Verwaltung kommunaler Wohnungsbestände verbleiben das Eigentum, sowie alle wesentlichen Entscheidungen hinsichtlich der Objekte, bei der jeweiligen Kommune. Gleichzeitig können die kommunalen Verwaltungen entlastet werden, da das Tagesgeschäft der Wohnungsverwaltung innerhalb der interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft „WBG Fürth Land“ erfolgt. Das bei der WBG Fürth vorhandene Knowhow als kommunales Wohnungsunternehmen für den Bau von gefördertem Wohnraum kann den Mitgliedern der „WBG Fürth Land“ angeboten werden. Größenvorteile durch Kooperation können realisiert werden.