Grundsteuer - Festsetzung für das Kalenderjahr 2026
Der Markt Cadolzburg setzt die Grundsteuer für ein weiteres Kalenderjahr fest. Mit dem Tag der Bekanntmachung gelten die in dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid getroffenen Festsetzungen gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz weiter für das Kalenderjahr 2026, d.h. es treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn am Tag der Veröffentlichung ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Beträge sind auch weiterhin an den angegebenen Fälligkeitstagen (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) zu entrichten.
Die Hebesätze im Markt Cadolzburg betragen für die Grundsteuer A 490 v. H. und für die Grundsteuer B 378 v. H..
Bitte überweisen Sie, unter Angabe der Finanzadresse (aus dem Bescheid), auf folgende Konten der Marktkasse Cadolzburg:
Sparkasse Fürth
Kto.-Nr. 190150227
Bankleitzahl: 76250000
BIC: BYLADEM1SFU
IBAN: DE26762500000190150227
Raiba Knobi Bibertgrund e.G. 300004 76069669 GENODEF1ZIR DE79760696690000300004
Kto.-Nr. 300004
Bankleitzahl: 76069669
BIC: GENODEF1ZIR
IBAN: DE79760696690000300004
Bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat werden fällige Beträge automatisch vom angegebenen Konto abgebucht.
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung baldmöglichst mit, da für nicht einlösbare Lastschriften von den Instituten Gebühren erhoben werden, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Halten Sie die Zahlungstermine ein, da sonst der geschuldete Betrag mit Mahngebühren und evtl. Säumniszuschlägen erhoben wird. Bei weiterem Verzug muss mit einer Zwangsbeitreibung gerechnet werden, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Grundlage der Zahlungen ist der Veranlagungsbescheid, dieser ergeht nicht jährlich, sondern nur bei Änderungen.
Bei Veräußerung einer Immobilie bleibt der bisherige Eigentümer nach dem Grundsteuergesetz so lange zahlungspflichtig bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer umgeschrieben hat. Alt- u. Neueigentümer sollten die Zahlung der anfallenden Grundsteuer privatrechtlich regeln.
Ein Bescheid, des Marktes Cadolzburg an den Neueigentümer, ergeht nach Erstellung des Grundlagenbescheides durch das Finanzamt.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümer oder Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuerbemessungsgrundlage auswirken.
Sie können die Änderung(en) am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über
- den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
- eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordruck BayGrSt 1 bis BayGrSt 4)
anzeigen. Die Vordrucke erhalten Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Diese können Sie über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder auch in Papierform übermitteln.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Frau Matusche
Markt Cadolzburg
Finanzverwaltung – Abt. Steuern
Tel. 09103/50922
Grundsteuerreform
Informationen rund um die Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Diese betrifft alle Grundstückseigentümer und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ist der 1. Januar 2022.
Wie läuft die Grundsteuerreform ab?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mussten bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Eingang der Grundsteuererklärungen stellt das Finanzamt zwei Bescheide mit den neuen Bemessungsgrundlagen aus. Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen an das Finanzamt zu verrichten. Erst die Gemeinden ermitteln auf Grundlage derer die jeweiligen Hebesätze und verschicken schließlich den Grundsteuerbescheid. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.
Wie die Grundsteuer für Sie individuell berechnet werden kann, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen: https://www.grundsteuer.bayern.de/
Wie gehen wir als Marktgemeinde damit um?
Der Hebesatz:
Sind die neuen Bemessungsgrundlagen vom Bayerischen Landesamt für Steuern festgelegt und an die Gemeinden übermittelt, gilt es den gemeindlichen Hebesatz anzupassen. Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Erst Ende 2024 können wir als Gemeinde absehen, wieviele Einnahmen wir mit neuer Bemessungsgrundlage erzielen und den Hebesatz so anpassen, dass wir insgesamt aufkommensneutral handeln.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Grundsteuer soll sich, so die Bundes- und Landespolitik, aufkommensneutral ändern und zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Aufkommensneutral bedeutet in diesem Fall, dass der Markt Cadolzburg den Hebesatz für die Grundsteuer so anpassen muss, dass er insgesamt keine Mehreinnahmen erzielt.
Auf die Auswirkungen, die die Änderung der Bemessungsgrundlage und der evtl. geänderte Hebesatz auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger hat, hat die Gemeinde keinen Einfluss. Hier kann es - für jede Bürgerin und jeden Bürger mit Grundbesitz - sowohl zu Mehr- als auch zu Minderbelastungen kommen.
Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Der Markt Cadolzburg erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Wird die Grundsteuer in Cadolzburg nun teurer?
Auf die Frage „zahle ich künftig mehr Grundsteuer?“ können wir als Gemeinde keine pauschale Antwort geben. Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr Grundsteuer zu zahlen haben als bisher, aber auch Grundstückseigentümer, die künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Anhand der Berechnungsbeispiele auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern können Grundstückseigentümer selbst berechnen, mit wieviel Grundsteuer künftig zu rechnen ist.
Wird durch die Grundsteuerreform eine künstliche Steuererhöhung herbeigeführt?
Das können wir klar verneinen. Durch die neue Bemessungsgrundlage und den angepassten Hebesatz wird es sicher des Öfteren dazu kommen, dass die Grundsteuer für Sie als Bürgerin oder Bürger teurer oder günstiger wird - darauf haben wir als Gemeinde keinen Einfluss. Die Gemeinde verpflichtet sich jedoch zur Aufkommensneutralität - das bedeutet, wir werden den Hebesatz so anpassen, dass unsere Einnahmen aus der Grundsteuer neutral bleiben und damit weder signifikant steigen, noch sinken.


