Neues Parkraumkonzept
Artikel vom25.10.2024
Informationen zum neuen Parkraumkonzept in Cadolzburg
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Rahmen unserer fortlaufenden Bemühungen, die Verkehrssituation in unserer Gemeinde zu verbessern, möchten wir Sie über das kürzlich beschlossene Parkraumkonzept informieren. Dieses betrifft die folgenden Straßen: Ostlandstraße, Schafhofstraße, Kiefernstraße, Gierersberg, Tannenstraße, Zur Heiligen Heid, Lindenstraße, Buchenstraße und Eichenstraße sowie Teile der Ahornstraße und Ulmenstraße.
Das neue Parkraumkonzept sieht die Einführung einer eingeschränkten Halteverbotszone vor. Innerhalb dieser Zone ist das Parken nur auf den markierten Flächen erlaubt. Dies dient folgenden Zwecken:
- Freihaltung von Rettungswegen: So wird sichergestellt, dass Rettungsdienste ungehindert durchfahren können.
- Reibungslose Entsorgung: Müllabfuhr und andere Entsorgerfirmen können problemlos ihre Abholungen durchführen.
- Klare Rechtsgrundlage: Für die kommunale Verkehrsüberwachung wird es einfacher, Verstöße zu erkennen und zu ahnden.
Sobald alle markierten Parkflächen eingezeichnet sind, wird die entsprechende Beschilderung angebracht, die darauf hinweist, dass das Parken nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt ist.
Das Parkraumkonzept wurde nach sorgfältiger Abwägung vom Bau- und Umweltausschuss beschlossen. Es umfasst alle oben genannten Straßen und strebt eine Lösung an, die für alle Verkehrsteilnehmer fair und praktikabel ist.
Zusätzlich ist in dem gesamten Gebiet seit 2022 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durch eine Zone 30 ausgewiesen. Durch versetztes Parken wollen wir die Verkehrssicherheit erhöhen und dazu beitragen, dass Autofahrer langsamer und aufmerksamer fahren.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass beim Ein- und Ausfahren aus Garagen oder Einfahrten in manchen Fällen ein mehrmaliges Rangieren notwendig sein kann. Dies ist zumutbar, und es besteht grundsätzlich seitens der Kommune keine Verpflichtung, den Grundstückseigentümern zu gewährleisten, dass alle Grundstückseinfahrten ohne zusätzliche Manöver genutzt werden können.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, öffentlichen Parkraum zur Verfügung zu stellen, und es besteht kein Anspruch auf einen Stellplatz vor der eigenen Haustür. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Fahrzeuge möglichst auf den eigenen Grundstücken oder in ihren Garagen abzustellen, wie es vorgesehen ist.
Besitzer von Wohnanhängern, Wohnmobilen oder Pkw-Anhängern möchten wir bitten, für diese Fahrzeuge einen privaten Stellplatz zu organisieren.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieses wichtigen Projekts. Gemeinsam können wir zu einer besseren Verkehrssituation und mehr Sicherheit in unserer Gemeinde beitragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sarah Höfler
1. Bürgermeisterin