Ortsabrundungssatzung in Rossendorf
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,
wie soll sich unser Ortsteil Rossendorf in den kommenden Jahren entwickeln? Wo kann künftig gebaut werden – und wo nicht? Diese Fragen betreffen uns alle, denn sie entscheiden mit darüber, wie sich unsere Heimat gestaltet und wie sie auch für kommende Generationen lebenswert bleibt.
Um diese Weichen bewusst und rechtssicher zu stellen, hat der Marktgemeinderat Cadolzburg beschlossen, für Rossendorf eine sogenannte Ortsabrundungssatzung auf den Weg zu bringen. Dabei handelt es sich um ein Instrument nach § 34 Baugesetzbuch, mit dem die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils verbindlich festgelegt werden. Ziel ist es, klar zu regeln, welche Flächen zum Innenbereich gehören – und damit grundsätzlich bebaubar sind – und wo der Außenbereich beginnt, in dem eine Bebauung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.
Darüber hinaus eröffnet eine Ortsabrundungssatzung unter bestimmten Bedingungen auch die Chance, einzelne Flächen im Übergang zum Außenbereich künftig als Bauland zu berücksichtigen – zum Beispiel um behutsam neue Entwicklungsmöglichkeiten für ortsnahe Wohnnutzung zu schaffen.
Am Donnerstag, den 24. Juli 2025 um 19:00 Uhr laden wir Sie herzlich zur Informationsveranstaltung im Feuerwehrhaus Rossendorf ein.
Gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro möchten wir Ihnen den aktuellen Stand der Überlegungen vorstellen, Sie über den Ablauf des Verfahrens informieren und Ihre Fragen beantworten. Die Veranstaltung ist der erste wichtige Schritt in einem transparenten und bürgernahen Prozess, bei dem Sie als Eigentümerinnen, Anwohnerinnen und Interessierte eine zentrale Rolle spielen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme, Ihre Anregungen und den offenen Dialog – denn die Zukunft von Rossendorf gestalten wir gemeinsam.
Für Rückfragen steht das Bauamt (Frau Bonath Tel.: 509-38 und Herr Beyer Tel.: 509-40) zur Verfügung.
Präsentation Einbeziehungssatzung Rossendorf




