Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen des Marktes Cadolzburg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Fürth und den Strafkammern des Landgerichts Nürnberg - Fürth.
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 24.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von 26.04.2023 bis 03.05.2023 imRathaus, Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg, 1. OG, Zimmer Nr. 16 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 10.05.2023 nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll im Rathaus, Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg, 1. OG, Zimmer Nr. 16 Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 – 3221 E – II – 14870/2021 und B2 – 0143 – 2 (BayMlBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.