Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wird in Bayern um weitere drei Monate verlängert
Das Kabinett hat am 31. Januar 2023 beschlossen, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung noch einmal um weitere drei Monate und damit bis zum 30. April 2023 zu verlängern. Es handelt sich um eine letztmalige Verlängerung der Frist. Alle Haus- und Grundstückseigentümer werden aufgefordert, die noch ausstehenden Erklärungen möglichst zeitnah abzugeben, damit die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, die entsprechenden Messbescheide zu erlassen. Derzeit wurden in Bayern rund 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgebeben, das entspricht einem Anteil von rund 70 %. Erst wenn ein relativ flächendeckender Überblick für die Kommunen möglich ist, können die weiteren Schritte eingeleitet werden, unter anderem die Überprüfung und Festsetzung der Hebesätze und im Nachgang dann der Erlass der endgültigen Grundsteuerbescheide in der jeweiligen Gemeinde erfolgen.
Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts und die Zielsetzung des Gesetzgebers war die Abschaffung der bisher zugrunde liegenden steuerlichen Ungleichbehandlung durch veraltete und unterschiedliche Einheitswerte, und nicht per se die Erhöhung der Einnahmen aus dieser Steuer.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, müssen die Hebesätze für die Grundsteuer durch die Gemeinden neu festgesetzt werden. Um die neuen Hebesätze ohne größere Verzerrungen Ihrer Steuerbeträge (im Einzelfall sind solche dennoch möglich) festsetzen zu können, ist jedoch eine möglichst flächendeckende Datenbasis aus Ihren Grundsteuererklärungen zwingend erforderlich. Mit der fristgerechten Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung tragen Sie demnach zu einer schnelleren Klärung bei und helfen, persönliche Härten bei der konkreten Erhebung der Grundsteuer zu vermeiden.