Aktuelle Bekanntmachungen: Markt Cadolzburg

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Aktuelle Bekanntmachungen

Allgemeine Bekanntmachungen des Marktes Cadolzburg

Aufgrund der aktuellen Krisensituation hat der Marktgemeinderat Cadolzburg die Einrichtung eines sog. Ferienausschusses beschlossen. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist, erledigen, ohne dass die für beschließende Ausschüsse geltenden Einschränkungen nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO greifen.

Zu diesem Zweck wurde die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts mit einer Änderungssatzung (PDF-Datei) angepasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) u. des Bayer. Wassergesetzes (BayWG); Wasserversorgung der Stadt Zirndorf- Wasserschutzgebiet Weiherhof- wasserrechtliche Bewilligung für Brunnen 1a, 3, 6, 7, 8, 9

  1. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 03.05.2023, Az. 412-6529/17-642.1 PM für dieses Vorhaben liegt ab sofort bis einschließlich 05.06.2023 im Rathaus des Marktes Cadolzburg, Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg (Zi.: 36) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG).
     
  2. Der Bescheid des Landratsamtes Fürth vom 03.05.2023, Az. 412-6529/17-642.1 PM wurde dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahme entschieden worden ist, zugestellt.
     
  3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 74 Abs. 5 Satz 3 BayVwVfG).
     
  4. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen innerhalb der Frist unter Ziffer 1 auch im Internet unter www.cadolzburg.de eingesehen werden
     
  5. Gegen den o. g. Bescheid kann binnen eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.