Schöffenwahl 2023
Gesucht werden insgesamt 9 Frauen und Männer, die dem gebildeten Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht zur Wahl als Schöffe vorgeschlagen werden.
Als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter stehen Sie grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Ein Studium der Rechtswissenschaften ist dafür nicht nötig. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- ihren Wohnsitz in Cadolzburg haben,
- bei Beginn der Schöffenperiode am 1. Januar 2024 mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- einen einwandfreien Leumund haben.
Für die Dienstleistung erhalten Schöffinnen und Schöffen Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.
Das einheitliche Bewerbungsformular sowie weitere Informationen rund um das Thema Schöffe und Schöffenwahl finden Sie hier. Bewerbungen oder Vorschläge für das Schöffenamt können Sie bis spätestens 14. April 2023 schriftlich an den Markt Cadolzburg, Rathausplatz 1, 90556 Cadolzburg senden.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Gaukler gerne unter Telefonnummer: 09103 509-78 oder per E-Mail zur Verfügung.