Kommunalwahl 2026
Am 08. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Hier im Markt Cadolzburg werden dabei
- der Marktgemeinderat
- und der Kreistag
gewählt.
Im Landkreis Fürth finden 2026 keine Landratswahlen und im Markt Cadolzburg auch keine Bürgermeisterwahlen statt, da Landrat und Bürgermeister erst vor drei bzw. zwei Jahren gewählt wurden.Ihre Stimmen können Sie am Wahltag von 08:00 - 18:00 Uhr abgeben. Natürlich können Sie aber auch per Briefwahl wählen. Alle Informationen zur Briefwahl finden Sie hier auf dieser Seite.
Präsentation der Ergbenisse:
Die Wahllokale schließen am Wahlsonntag, den 08. März 2026 um 18:00 Uhr. Die Ergebnisse können Sie hier online abrufen:
Kontakt zum Wahlamt:
Bei Fragen zur Kommunalwahl, wenden Sie sich an unser Wahlamt:
- E-Mail: wahlamt(@)cadolzburg.de
- Tel.: 09103 50956
Bekanntmachungen
Für die anstehende Kommunalwahl am 08. März 2026 finden Sie hier die entsprechenden Bekanntmachungen:
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Kommunalwahl 2026
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats
- Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
- Wahlbekanntmachung
- Musterstimmzettel Marktgemeinderat
- Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss abschließendes Ergebnis
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Auf der Homepage des Landkreises finden Sie die Bekanntmachungen zur Kreistagswahl sowie die Stimmzettelbeispiele für den Kreistag: Kommunalwahl 2026
Bitte beachten Sie, dass amtliche Bekanntmachungen stattfindender Wahlen aufgrund der mit den Wahlen verbundenen gesetzlichen Fristen nicht immer im Amtsblatt veröffentlicht werden können. Um Sie immer rechtzeitig zu informieren und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, werden die amtlichen Bekanntmachungen in den Amtskästen oder am Rathaus, sowie auf unserer Website bekannt gemacht.
Wer darf wählen?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag
- die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens zwei Monaten im Markt Cadolzburg (mit Hauptwohnsitz) wohnen oder
dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Sollten diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie am 25.01.2026 mit Hauptwohnsitz im Markt Cadolzburg gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis des Marktes Cadolzburg eingetragen.
Änderung des Hauptwohnsitzes
Wenn sich Ihr Hauptwohnsitz nach dem 25.01.2026 geändert hat, nehmen Sie kontakt mit dem Wahlamt auf.
Bei einem Umzug innerhalb vom Markt Cadolzburg: Die Wahlbenachrichtigung wird an die Adresse gesendet, an der Sie am 25.01.2026 gemeldet waren. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, das Ihnen zugeteilte Wahllkoal ändert sich durch den Umzug nicht.
Wahlbenachrichtigung
Wer im Wählerverzeichnis des Marktes Cadolzburg eingetragen ist, erhält eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie
- wo Sie wählen dürfen,
- ob das Wahllokal barrierefrei zugänglich ist
- wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen erhalten können.
Wenn Sie wahlberechtigt sind und Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, melden Sie sich umgehend bei unserem Einwohnermeldeamt (Tel.: 09103/ 5090; E-Mail: einwohnermeldeamt@cadolzburg.de).
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahllokal wählen.
Briefwahl
Natürlich können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben.
Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie:
- Online über unser Bürgerservice-Portal (Die Beantragung ist von 09.02.2026, 08:00 Uhr bis 03.03.2026 möglich)
- per Post (Füllen Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus, unterschreiben dieses und senden Sie es an das Wahlamt des Marktes Cadolzburg)
- Persönliche Abholung im Rathaus (Ab Montag, den 16.02.2026 können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei uns im Rathaus (Zimmer 4) zu den gewohnten Öffnungszeiten abholen. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort in einer Wahlkabine auszufüllen.
Beachten Sie:
- Die Online-Beantragung ist nur bis zum 03.03.2026 freigeschaltet, um eine rechtzeitige postalische Versendung der Unterlagen zu gewährleisten. Bitte denken Sie daran, die Versandzeit einzuplanen, falls Sie Ihre Briefwahlunterlagen nicht persönlich im Rathaus beantragen und abholen.
- Die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen vor Ort ist bis zum 06.03.2026, 15:00 Uhr, möglich.
- Die Reklamation nicht zugestellter Briefwahlunterlagen ist am Samstag, 07.03.2026 von 10:00 - 12:00 Uhr im Rathaus möglich.
- Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich.
Sie haben Ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten?
Bitte beachten Sie, dass die Versendung der beantragten Briefwahlunterlagen aufgrund gesetzlicher Vorschriften erst ab dem 16.02.2026 erfolgen kann. Wir bemühen uns, die Unterlagen so schnell wie möglich an Sie zu versenden. Sollten die Unterlagen bis zum 03.03.2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Infomaterial
Informationsmaterial zu den Kommunalwahlen/ für Wahlhelfer:


