Digitaler Bauantrag
Seit dem 01. Juli 2023 können Bauanträge digital beim Landratsamt Fürth eingereicht werden. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, Anträge schriftlich einzureichen. Die Anträge sind jedoch nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim Landratsamt einzureichen.
Alle weiteren Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie hier: Digitaler Bauantrag
Neue Möglichkeit für Bauvorhaben: Anträge nach § 246e BauGB („Bauturbo“)
Der Markt Cadolzburg informiert über das neue Verfahren zur erleichterten Wohnraumschaffung
Mit Wirkung zum 27. Oktober 2025 tritt der neue § 246e des Baugesetzbuches (BauGB) – auch bekannt als „Bauturbo“ – in Kraft.
Dieses Gesetz soll die Schaffung von Wohnraum vereinfachen und Planungsverfahren beschleunigen, ohne dass dabei die kommunale Planungshoheit eingeschränkt wird.
Der § 246e BauGB ermöglicht es Gemeinden, abweichend vom geltenden Planungsrecht Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum zuzulassen, wenn sie städtebaulich vertretbar und mit öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Dadurch kann in bestimmten Fällen auf zeitaufwendige Änderungen oder Neuaufstellungen von Bebauungsplänen verzichtet werden. Über jeden Antrag entscheidet der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Cadolzburg individuell.
Das Einvernehmen der Gemeinde ist nach dem neuen § 36a BauGB zwingend erforderlich und kann nicht durch das Landratsamt ersetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht.
Um die Verfahren transparent und nachvollziehbar zu gestalten, hat die Gemeinde einen Bewertungs- und Kriterienkatalog beschlossen, anhand dessen die Bauverwaltung jedes Vorhaben fachlich beurteilt.
Dieser Katalog ist nicht öffentlich einsehbar, um eine objektive Entscheidungsfindung sicherzustellen. Bauherren und Planer, die ein Bauvorhaben unter Anwendung des § 246e BauGB einreichen möchten, finden hierzu einen ausführlichen Leitfaden mit allen Verfahrenshinweisen und Unterlagenanforderungen auf dieser Seite.
Hinweise zum Antrag nach § 246e - Bauturbo
Kurz erklärt
- Ziel: Beschleunigung des Wohnungsbaus und Stärkung der kommunalen Entscheidungshoheit
- Geltung: Ab 27. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2030
- Geltungsbereich: Wohnbauvorhaben im Innenbereich und im räumlichen Zusammenhang (bis ca. 100 m) auch im Außenbereich
- Zuständigkeit: Markt Cadolzburg – Bau- und Umweltausschuss
- Frist: Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage vollständiger Unterlagen
Hinweis für Antragsteller
Der Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nach § 246e BauGB ist formlos als Anlage zum Bauantrag einzureichen.
Erforderlich sind u. a. ein Freiflächengestaltungsplan, eine Erschließungsplanung sowie – je nach Lage – ergänzende Fachgutachten.
Nähere Informationen enthält der hier zur Verfügung gestellte Leitfaden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung des Marktes Cadolzburg gerne beratend zur Verfügung.
Kriterienkatalog „Nachhaltiges Bauen“ des Marktes Cadolzburg
Der Kriterienkatalog „Nachhaltiges Bauen“ stellt einen Leitfaden für die nachhaltige Entwicklung kommunaler Bauprojekte des Marktes Cadolzburg dar.
Hier kommen Sie zum Kriterienkatalog: Kriterienkatalog „Nachhaltiges Bauen“ des Marktes Cadolzburg


