Informationen rund um die Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Diese betrifft alle Grundstückseigentümer und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ist der 1. Januar 2022.
Wie läuft die Grundsteuerreform ab?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mussten bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Eingang der Grundsteuererklärungen stellt das Finanzamt zwei Bescheide mit den neuen Bemessungsgrundlagen aus. Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen an das Finanzamt zu verrichten. Erst die Gemeinden ermitteln auf Grundlage derer die jeweiligen Hebesätze und verschicken schließlich den Grundsteuerbescheid. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.
Wie die Grundsteuer für Sie individuell berechnet werden kann, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen: www.grundsteuer.bayern.de
Wie gehen wir als Marktgemeinde damit um?
Der Hebesatz
Sind die neuen Bemessungsgrundlagen vom Bayerischen Landesamt für Steuern festgelegt und an die Gemeinden übermittelt, gilt es den gemeindlichen Hebesatz anzupassen. Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Erst Ende 2024 können wir als Gemeinde absehen, wieviele Einnahmen wir mit neuer Bemessungsgrundlage erzielen und den Hebesatz so anpassen, dass wir insgesamt aufkommensneutral handeln.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Grundsteuer soll sich, so die Bundes- und Landespolitik, aufkommensneutral ändern und zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Aufkommensneutral bedeutet in diesem Fall, dass der Markt Cadolzburg den Hebesatz für die Grundsteuer so anpassen muss, dass er insgesamt keine Mehreinnahmen erzielt.
Auf die Auswirkungen, die die Änderung der Bemessungsgrundlage und der evtl. geänderte Hebesatz auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger hat, hat die Gemeinde keinen Einfluss. Hier kann es - für jede Bürgerin und jeden Bürger mit Grundbesitz - sowohl zu Mehr- als auch zu Minderbelastungen kommen.
Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Der Markt Cadolzburg erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Information zur Grundsteuer ab 2025
Grundsteuerreform – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer für alle Grundstücksbesitzer sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Hier erfahren Sie die wichtigsten Schritte und Details zur Reform.
Ablauf
Nach Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung ermittelt das Finanzamt die Äquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Messbetrag wird anschließend elektronisch an die jeweilige Gemeinde übermittelt.
Berechnung der Grundsteuer
Die Grundsteuer wird wie gewohnt in drei Schritten berechnet:
- Das Finanzamt ermittelt die Äquivalenzbeträge und darauf basierend den Grundsteuermessbetrag.
- Die Gemeinde multipliziert diesen Messbetrag mit dem Hebesatz, den der Gemeinderat festlegt, um die finale Grundsteuer festzulegen.
Für die Gemeinde Cadolzburg gelten ab 2025 folgende Hebesätze:
- Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: 490 v.H.
- Alle anderen Grundstücke: 378 v.H.
Änderungen an Grundstücken oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind dem Finanzamt zu melden. Informationen und Formulare dazu finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Grundsteuerbescheid
Im Jahr 2025 erhalten alle Eigentümer aufgrund der Reform einen neuen Grundsteuerbescheid. Dies ermöglicht auch eine Überprüfung und Berichtigung der Daten. Prüfen Sie Ihren Bescheid daher genau und melden Sie etwaige Fehler. Die Bescheide werden ab Ende November 2024 versandt.
Hinweis: Einsprüche gegen den Bescheid richten Sie direkt an das Finanzamt Fürth, Stresemannplatz 15, 90763 Fürth.
Prüfpunkte nach Erhalt des Bescheids
- Adresse: Stimmen Adresse und Angaben nicht? Kontaktieren Sie den Markt Cadolzburg.
- Eigentümerangaben: Falsche Eigentümerdaten? Wenden Sie sich an das Finanzamt Fürth.
- Objektangaben: Überprüfen Sie das veranlagte Objekt (Adresse, Art des Grundstücks). Bei Unklarheiten steht Ihnen das Steueramt des Marktes Cadolzburg zur Verfügung.
- Steuermessbetrag/Grundsteuerwert: Vergleichen Sie den Wert des Finanzamts mit dem Bescheid der Gemeinde. Bei Abweichungen wenden Sie sich an das Steueramt Cadolzburg.
- SEPA-Mandat oder Dauerauftrag: Überprüfen Sie bestehende SEPA-Mandate oder Daueraufträge und passen diese ggf. an. Falls kein SEPA-Mandat vorliegt, erhalten Sie mit dem Bescheid einen Mandatsvordruck. Für Fragen kontaktieren Sie bitte die Marktkasse Cadolzburg per Mail marktkasse(@)cadolzburg.de oder per Telefon 09103 / 509-23 oder -24.
Für Rückfragen empfehlen wir schriftliche Anfragen (steueramt(@)cadolzburg.de) oder per Post. Bei dringenden Fragen erreichen Sie uns unter 09103 / 509-22.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Häufige Fragen
Wie wird der neue Hebesatz in Cadolzburg ausfallen?
Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann erst Ende 2024 abgeschätzt werden. Warum? Die Grundsteuer soll aufkommensneutral refomiert werden. Das bedeutet, dass die Gemeinden den Hebesatz so weit heben oder senken müssen, bis die Einnahmen, die sie aus der Grundsteuer erzielen, ungefähr denen von vor der Reform entsprechen.
Wird die Grundsteuer in Cadolzburg nun teurer?
Auf die Frage „zahle ich künftig mehr Grundsteuer?“ können wir als Gemeinde keine pauschale Antwort geben. Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr Grundsteuer zu zahlen haben als bisher, aber auch Grundstückseigentümer, die künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Anhand der Berechnungsbeispiele auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern können Grundstückseigentümer selbst berechnen, mit wieviel Grundsteuer künftig zu rechnen ist.
Wird durch die Grundsteuerreform eine künstliche Steuererhöhung herbeigeführt?
Das können wir klar verneinen. Durch die neue Bemessungsgrundlage und den angepassten Hebesatz wird es sicher des Öfteren dazu kommen, dass die Grundsteuer für Sie als Bürgerin oder Bürger teurer oder günstiger wird - darauf haben wir als Gemeinde keinen Einfluss. Die Gemeinde verpflichtet sich jedoch zur Aufkommensneutralität - das bedeutet, wir werden den Hebesatz so anpassen, dass unsere Einnahmen aus der Grundsteuer neutral bleiben und damit weder signifikant steigen, noch sinken.