Informationen rund um die Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gilt die neue Grundsteuerreform. Diese betrifft alle Grundstückseigentümer und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer ist der 1. Januar 2022.
Wie läuft die Grundsteuerreform ab?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mussten bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Eingang der Grundsteuererklärungen stellt das Finanzamt zwei Bescheide mit den neuen Bemessungsgrundlagen aus. Aufgrund dieser Bescheide sind keine Zahlungen an das Finanzamt zu verrichten. Erst die Gemeinden ermitteln auf Grundlage derer die jeweiligen Hebesätze und verschicken schließlich den Grundsteuerbescheid. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss.
Wie die Grundsteuer für Sie individuell berechnet werden kann, können Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern nachlesen: www.grundsteuer.bayern.de
Wie gehen wir als Marktgemeinde damit um?
Der Hebesatz
Sind die neuen Bemessungsgrundlagen vom Bayerischen Landesamt für Steuern festgelegt und an die Gemeinden übermittelt, gilt es den gemeindlichen Hebesatz anzupassen. Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Erst Ende 2024 können wir als Gemeinde absehen, wieviele Einnahmen wir mit neuer Bemessungsgrundlage erzielen und den Hebesatz so anpassen, dass wir insgesamt aufkommensneutral handeln.
Was bedeutet Aufkommensneutralität?
Die Grundsteuer soll sich, so die Bundes- und Landespolitik, aufkommensneutral ändern und zu keiner finanziellen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Aufkommensneutral bedeutet in diesem Fall, dass der Markt Cadolzburg den Hebesatz für die Grundsteuer so anpassen muss, dass er insgesamt keine Mehreinnahmen erzielt.
Auf die Auswirkungen, die die Änderung der Bemessungsgrundlage und der evtl. geänderte Hebesatz auf die einzelnen Bürgerinnen und Bürger hat, hat die Gemeinde keinen Einfluss. Hier kann es - für jede Bürgerin und jeden Bürger mit Grundbesitz - sowohl zu Mehr- als auch zu Minderbelastungen kommen.
Grundsteueränderungsanzeige
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Der Markt Cadolzburg erhält keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.
Häufige Fragen
Wie wird der neue Hebesatz in Cadolzburg ausfallen?
Der Hebesatz des Marktes Cadolzburg liegt für die Grundsteuer aktuell bei 450,00. Ob es mit Einführung der neuen Grundsteuer zu einer Änderung des Hebesatzes kommen wird, kann erst Ende 2024 abgeschätzt werden. Warum? Die Grundsteuer soll aufkommensneutral refomiert werden. Das bedeutet, dass die Gemeinden den Hebesatz so weit heben oder senken müssen, bis die Einnahmen, die sie aus der Grundsteuer erzielen, ungefähr denen von vor der Reform entsprechen.
Wird die Grundsteuer in Cadolzburg nun teurer?
Auf die Frage „zahle ich künftig mehr Grundsteuer?“ können wir als Gemeinde keine pauschale Antwort geben. Es wird Grundstückseigentümer geben, die mehr Grundsteuer zu zahlen haben als bisher, aber auch Grundstückseigentümer, die künftig weniger Grundsteuer zahlen müssen. Anhand der Berechnungsbeispiele auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern können Grundstückseigentümer selbst berechnen, mit wieviel Grundsteuer künftig zu rechnen ist.
Wird durch die Grundsteuerreform eine künstliche Steuererhöhung herbeigeführt?
Das können wir klar verneinen. Durch die neue Bemessungsgrundlage und den angepassten Hebesatz wird es sicher des Öfteren dazu kommen, dass die Grundsteuer für Sie als Bürgerin oder Bürger teurer oder günstiger wird - darauf haben wir als Gemeinde keinen Einfluss. Die Gemeinde verpflichtet sich jedoch zur Aufkommensneutralität - das bedeutet, wir werden den Hebesatz so anpassen, dass unsere Einnahmen aus der Grundsteuer neutral bleiben und damit weder signifikant steigen, noch sinken.