Aktuelle Bekanntmachungen: Markt Cadolzburg

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen
Markt Cadolzburg
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Online-Termine
Aktuelle Bekanntmachungen

Bekanntmachungen und Informationen zur anstehenden Bundestagswahl

Die für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen notwendigen Stimmzettel werden dem Wahlamt vermutlich frühestens ab dem 04. Februar 2025 zur Verfügung stehen.

Aufgrund des knappen Zeitrahmens, sollten die Wahlberechtigten - soweit möglich - am Wahlsonntag Ihr Stimmrecht im Urnenwahllokal ausüben - die Angaben zu Ihrem Urnenwahlbezirk finden Sie in Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief, welcher Ihnen ca. ab dem 15.01.2025 per Post zugestellt wird.

Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen wollen, erledigen Sie dies bitte möglichst frühzeitig. Der Markt Cadolzburg wird die beantragten Briefwahlunterlagen schnellstmöglich nach Zugang der Stimmzettel versenden.

Trotzdem kann es durch den Postversand möglich sein, dass die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig bei den Wahlberechtigten eintreffen. Das betrifft vor allem auch die Rücksendung der roten Wahlbriefe an das Wahlamt Cadolzburg.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Wahlberechtigten ihren Antrag auf Briefwahl im Rathaus abgeben und die Briefwahlunterlagen persönlich im Einwohnermeldeamt des Rathauses abholen. Sie können dort an Ort und Stelle auch Ihren Stimmzettel, gegebenenfalls mit etwas Wartezeit, unbeobachtet kennzeichnen und Ihre Stimme abgeben.

  

Bitte beachten Sie außerdem, dass amtliche Bekanntmachungen stattfindender Wahlen aufgrund der mit den Wahlen verbundenen gesetzlichen Fristen nicht immer im Amtsblatt veröffentlicht werden können.

Um Sie jedoch immer rechtzeitig zu informieren und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, werden die amtlichen Bekanntmachungen in den Amtskästen des Marktes Cadolzburg, sowie auf unserer Homepage bekanntgemacht.

 

Ihr Wahlamt
Markt Cadolzburg 

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025