Vergabeverfahren: Gewerbegebiet Schwadermühle West
Der Marktgemeinderat des Marktes Cadolzburg hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 den Bebauungsplan Nr. 54 „Schwadermühle West“ als Satzung beschlossen.
Ein besonderes Augenmerk soll im Gewerbegebiet „Schwadermühle West“ auf eine ökologisch-nachhaltige Baulandentwicklung und Ausrichtung des Gebietes auf erneuerbare Energien (u. a. Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtend), dezentrale Energieversorgung, Energieeffizienz der Gebäude, naturnahe Freiflächengestaltung und Eingrünung des Gewerbegebiets gelegt werden.
Außerdem wird es ein Nahwärmenetz geben, an das sich die Unternehmen verpflichtend anschließen – die Investitionskosten hierfür sind allerdings schon in den Grundstückskosten einberechnet. Darüber hinaus besteht je nach Interesse der Firmen die Möglichkeit, Dampf mit einer Leistung von bis zu ca. 5 MW bereitzustellen. Falls Bedarf und Interesse an Dampf oder Hochtemperaturwärme besteht, geben Sie dies bitte gesondert in den Bewerbungsunterlagen an.
Für gemeindliche Gewerbeflächen der Marktes Cadolzburg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 54 "Schwadermühle West" gibt es nun ein Vergabeverfahren. Die Bewerbungsfrist für Unternehmen ist bis zum 30. Juni 2023 offen: