Das Landratsamt Fürth verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken, das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021.
Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein.
Dies war bislang nicht vorgesehen, insofern sind dementsprechende Auskünfte der vergangenen Tage damit hinfällig!
Artikel vom 29.12.2020